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AGB

AGBs für Endkunden  |  AGBs für Wiederverkäufer

 

AGBs für Endkunden:


 

AGBs für Wiederverkäufer:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACV Auto Cosmetik GmbH in Hainburg

1. Geltungsbereich

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit ACV, sie gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen mit Unternehmern entsprechend des § 14 BGB im folgenden „Kunden“ genannt. Diese AGB gelten nicht für ausländische Vertragspartner.

Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen - insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers - setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. ACV ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Eingehende Aufträge werden nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebot und Annahme

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Produktkatalog und die Preisliste verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit. Sind unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen dem „Kunden“ bereits bekannt, gelten diese bis sie unsererseits abgeändert werden.

3. Kaufpreis und Zahlung

Die in der Preisliste enthaltenen Preise sind unverbindlich.

Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die mit uns ausgehandelten Preise gelten bis auf Widerruf unserseits. Kündigen wir eine Preisänderung mit Termin an, wird die Bestellung, die vor diesem Termin eingeht zu den alten Preisen berechnet.

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.

Neukunden zahlen gegen Vorkasse.

Bei Vorkasse gilt die Zahlung erst als eingegangen, wenn diese auf unserem Konto gutgeschrieben wurde und erst dann kann die Sendung das Werk verlassen. Verzögerungen, die sich daraus ergeben, gehen zu Lasten des Käufers.

Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; sie gelten als Zahlung, wenn sie vorbehaltlos eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist ausgeschlossen, soweit ältere fällige Rechnungen noch nicht bezahlt worden sind. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen berechnet werden.

4. Lieferung und Versandkosten

Für „Kunden“, wenn nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab unserem Werk. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung und Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Ware an die zur Versendung bestimmten Person (Frachtführer) über.

Im übrigen geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird, dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

5. Lieferzeiten

Produkte, die wir herstellen, werden innerhalb von 3 Werktagen zum Versand bereitgestellt. Jede Nachbestellung, die zu einer zusammengestellten Sendung hinzugefügt werden soll, verlängert die Bereitstellungszeit um weitere 3 Werktage. Sollte der Bezug von Rohstoffen von Seiten unserer Lieferanten aus welchem Grund auch immer in Verzug geraten, verlängert sich die Bereitstellungszeit entsprechend dem Leistungshindernis.

Ist fremde Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung.

Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses angemessen verlängert.

6. Verpackung

Verpackung und Behälter sind im Preis eingerechnet und werden nicht von uns zurückgenommen, statt dessen nennen wir dem „Kunden“ einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt.

Fässer, die in unserem Werk abgegeben werden, nehmen wir zurück.

7. Rücknahme von Ware

Waren werden nur als Reklamationen zurückgenommen.

Von Vertretern werden Waren nur innerhalb von 3 Monaten nach Verkauf zurückgenommen (mit Rechnungsnachweis). Eine Erstattung zum vollen EK des Vertreters erfolgt nur, wenn

a) die Verschlüsse der Gebinde unversehrt sind,

b) die Füllstände der Behälter im Originalzustand sind,

c) die äußere Erscheinung der Behälter keine Gebrauchsspuren aufweisen und

d) schließlich der Behälter so aussieht, dass dieser als neu vom nächsten Kunden abgenommen werden kann.

e) Muss die rückgenommene Ware umgefüllt, beschädigte, unansehnliche Etiketten ersetzt oder der Behälter ausgetauscht werden, berechnen wir 30% Abzug vom Vertreter EK.

Die Beurteilung dafür behalten wir uns vor.

8. Füllstände und Mengenangaben

Es gibt Produkte, die zum Zeitpunkt der Herstellung bis zu 70% flüchtige Substanzen enthalten.

Auch wenn wir über den Füllstand abfüllen, kommt es stoffbedingt nach Wochen oder Monaten zu Verflüchtigung der Massensubstanz, sodass in diesen Zeiträumen Abweichungen von der Angabe vorkommen können z.B. bei „O-Wax“.

Ansonsten gilt die auf dem Behälter und den Verpackungen verzeichneten Mengen- und Gewichtsangaben.

9. Anwendungstechnische Beratung

Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

Darüber hinaus muss der Kunde bzw. der Anwender die Spezifikationen aus dem Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Produktes und die Richtlinien für die Anwendung unbedingt beachten.

10. Gewährleistung und Haftung

ACV gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Bei Eintreffen hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich auf Sachmängel, Beschaffenheit, Falschlieferungen und Mengenabweichungen zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich bei uns gemeldet werden. Versteckte Mängel sind uns innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Um eine optimale Wirkung zu erzielen, sind die Polituren und Lackversiegelungen innerhalb von sechs Monaten zu verarbeiten, weil in den meisten Produkten flüchtige Kohlenwasserstoffe enthalten sind, verlieren sie ihre Wirkung. Danach entfällt die Gewährleistung für Mängel aus der Anwendung überalterter Produkte.

Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit der zugehörigen Rechnung nachgewiesen werden.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware in ihrer Substanz verändert, d.h. diesen Stoffe hinzufügt oder sie verdünnt. Ausnahme ist die Verdünnung von Reinigern und Shampoos mit Wasser.

Alle unsere Produkte haben eine spezifische Zweckbestimmung, abweichende Verwendungen, insbesondere widrige gegen die Regeln des Sicherheitsdatenblattes gehen zu Lasten des Käufers und rechfertigen keine Gewährleistung.

ACV übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Anwendung der Produkte.

Der Käufer hat - erforderlichenfalls durch eine Probeanwendung - zu prüfen, ob das gelieferte Produkt für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Dies gilt insbesondere, wenn diese sowohl mechanisch mit Poliermaschine als auch manuell auf Lacke, Leder- und Kunststoffbezüge und -Flächen angewendet wird.

Bei fristgerecht angezeigten und begründeten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern bzw. die Ware umtauschen. Ist ein Umtausch der Ware nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, hat der Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung.

Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht worden ist. Dies gilt nicht für Schäden durch fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und für Schadenersatzansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht einer der o.g. Haftungsgründe vorliegt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter und unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht eingeschränkt.

Ansprüche des Käufers aus einer Garantie nach § 443 BGB bleiben durch die Vorstehenden Bestimmungen unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

Der Käufer tritt alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen ACV Eigentumsrechte zustehen zur Sicherung an ACV ab und zwar im Umfang des jeweiligen Eigentumsanteils von ACV an den verkauften Waren.

Liegt auf Seiten des Käufers eine Leistungsverzögerung oder ein sonstiger Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten vor, ist ACV zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer Fristsetzung zur Erbringung der Leistung gegenüber dem Käufer bedarf.

Sobald der Käufer die Zahlung seiner Verbindlichkeiten an ACV einstellt oder sein Vermögen zu verfallen beginnt, sind wir berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige einstweilige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.

12. Datenschutz und Geheimhaltung

Wir versichern, die bezüglich der Geschäftsbeziehung, oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln.

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Seligenstadt und Erfüllungsort Hainburg, der Sitz der ACV. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hainburg, im Februar 2010

 

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